Leistungsbeschreibung der eGroup Technologies AG
für einen virtuellen Telefonanschluss (SIP-Anschlüsse) und die Zuteilung von Rufnummern
nur für Gewerbekunden (Nicht-Verbraucher) –
Ergänzend zu den AGB gilt die folgende Leistungsbeschreibung:
1. Geltungsbereich und einleitende Bestimmungen
1.1 Die eGroup Technologies AG („eGroup“, Hauptstraße 8, 10827 Berlin, Details siehe Ziffer 29) bietet (nur) für gewerbliche Kunden (Nicht-Verbraucher) virtuelle Telefonanschlüsse (SIP-Anschluss) auf Basis von VOIP an und teilt für diese Anschlüsse Rufnummern zu (zusammenfassend „Telekommunikationsdienst“). Auf diese Weise kann der Kunde seine bestehende Telefonanlage über seinen bestehenden Internetanschluss durch die Telekommunikationsdienste von eGroup mit dem öffentlichen Telefonnetz verbinden und eingehende sowie ausgehende Telefonate führen (kurz gesagt „Telefonanschluss auf Basis einer vorhandenen Datenleitung“).
1.2 Diese Leistungsbeschreibung umfasst insbesondere die Beschreibung:
Des SIP-Anschlusses;
Die Zuteilung und Portierung von Rufnummern;
Die Verbindungsleistungen;
Service-Hinweise und Service-Level
2. Allgemeine Leistungsmerkmale für SIP-Anschlüsse
2.1 eGROUP stellt dem Kunden einen VoIP-Anschluss nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Verfügung. Der Anschluss ermöglicht es dem Kunden, sich über einen geeigneten Internetzugang per SIP in Anlehnung an RFC 3261 mit dem von eGROUP betriebenen SIP-Server zu verbinden. Der Kunde hat somit die Möglichkeit, ein VOIP-fähiges Telefon und/oder eine VoIP-fähige Telefonanlage mit dem SIP-Anschuss zu nutzen. Die Verwaltung von Nebenstellen/Durchwahlen organisiert der Kunde in seiner Telefonanlage oder durch Administrierung seines SIP-Accounts bei eGROUP.
2.2 Leistungsvoraussetzung ist, dass der Kunde über einen betriebsfähigen Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite und Latenzzeit sowie über ein VOIP-fähiges Endgerät oder eine entsprechende Telefonanlage verfügt. Dieser Internetanschluss sowie die Endgeräte sind nicht Gegenstand der Leistung von eGroup im Rahmen des der Dienstleistung SIP-Anschluss.
2.3 Nach Verbindungsaufbau und Authentifizierung mit dem SIP-Server von eGROUP kann der Kunden den virtuellen Teilnehmeranschluss, der von eGROUP bereitgestellt wird, nutzen. Unter diesem Teilnehmeranschluss nimmt eGROUP eingehende Telefonate für den Kunden entgegen und ermöglicht ausgehende Gespräche jeweils aus dem nationalen und internationalen Fest- und Mobilfunknetz, soweit eine direkte und mittelbare Netzzusammenschaltung besteht und die Verbindungen in den Netzen Dritter verfügbar sind. Die entsprechende Kommunikation mit den Endgeräten des Kunden setzt die Verfügbarkeit des vom Kunden bereitzustellenden Internetanschlusses und seiner Endgeräte voraus. Siehe hierzu Ziffer 4.
2.4 Der SIP-Anschluss ist hauptsächlich für die stationäre Nutzung unter der vom Kunden angegebenen Adresse vorgesehen. Eine Remote-Einwahl ist auch von anderen Anschlüssen aus möglich mit entsprechender Authentifizierung. Die gesetzlichen Vorgaben zur Rufnummernnutzung nach § 120 TKG sind einzuhalten.
2.5 Der Kunde ist nicht zum Wiederverkauf der Leistungen berechtigt, es handelt sich um ein Endkundenprodukt (Endnutzer im Sinne des TKG). Der Kunde darf, soweit kein Wiederverkauf stattfindet, Personen die Einwahl erlauben, die in seinem Auftrag handeln und dafür autorisiert sind, in seinem Namen aufzutreten.
2.6 Die Leistungen von eGroup weisen eine über 365 Tage im Kalenderjahr gemittelte Mindestverfügbarkeit von 98% auf. Der SIP-Server gilt als verfügbar, wenn der Kunde eine Verbindung zum Server aufbauen kann. Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten sind explizit von der Berechnung der SIP-Serververfügbarkeit ausgeschlossen. Durch die technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze, der vom Kunden eingesetzten Internetanbindung sowie seiner sonstigen Hard- und Software können Übertragungsqualität und Verfügbarkeit eingeschränkt sein. Diese können möglicherweise zu Einschränkungen führen, die nicht im Einflussbereich von eGROUP liegen. Diese Einschränkungen hat eGROUP nicht zu vertreten.
3. Rufnummern
3.1 Kunden mit Wohn- oder Firmensitz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland können nach Maßgabe des Auftrags und dem Firmensitz entsprechende, geografische Rufnummern und/oder andere Rufnummern für den von eGROUP bereitgestellten Dienst beauftragen. eGROUP wird in diesem Fall entsprechende Rufnummern zuteilen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Rufnummernzuteilung und Rufnummernnutzung sind einzuhalten.
3.2 Kunden, die bereits über ihnen zugeteilte Rufnummern verfügen, die in einem anderen Netz realisiert sind oder waren, können diese nach den gesetzlichen Bestimmungen in das Netz der eGroup portieren. Hierzu ist ein gesonderter Portierungsauftrag erforderlich. Zu den gesetzlichen Details siehe Ziffer 20 AGB „Rufnummernänderung/Rufnummernmitnahme“ sowie vorrangig zur Portierung siehe § 59 TKG.
3.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die BNetzA bei der Zuteilung von Ortsnetzrufnummern („geographische Rufnummern“) besondere Voraussetzungen insbesondere zum sog. Ortsnetzbezug aufstellt. Vor der Zuteilung wird eGROUP diese Voraussetzungen prüfen und wird hierzu im angemessenen Umfang die von der BNetzA geforderten Nachweise beim Kunden erheben und prüfen.
3.4 Neben Ortsnetzrufnummern können je nach Auftrag und Vereinbarung auch Nationale Rufnummern (032) ohne Ortsnetzbezug zugeteilt und nach den gesetzlichen Regeln genutzt werden.
4. Callpilot
Rufnummern nach Ziff. 3 könne auch mit dem zusätzlichen Leistungsmerkmal „CallPilot“ zur Verfügung gestellt werden. Hierbei werden eingehende Anrufe zunächst auf bis zu 3 von dem Kunden frei wählbare Rufnummern weitergeleitet und nach Ablauf einer festgelegten Zeit der Nichtannahme (Voreinstellung: 20 Sekunden) auf ein Telefonsekretariat eines Unternehmens der eGroup-Unternehmensgruppe, wo die Anrufe dann nach Weisung des Kunden bearbeitet werden. Das Telefonsekretariat selbst ist nicht Gegenstand des Leistungsmerkmals „CallPilot“, sondern wird aufgrund gesonderter Vertragsvereinbarung mit dessen Anbieter zur Verfügung gestellt.
5. Verbindungsleistungen
5.1 An einem eGROUP Anschluss können Telekommunikationsverbindungen entgegengenommen und Verbindungen zu anderen eGROUP Anschlüssen sowie in das öffentliche Telefonnetz hergestellt werden. Die Durchlasswahrscheinlichkeit für diese Verbindungen liegt bei 98% gemittelt über ein Kalenderjahr zu 365 Tagen.
5.2 Die Anzahl der zur Verfügung gestellten parallelen (Sprach)-Kanäle ergibt sich aus dem Auftrag. Der parallele Verbindungsaufbau ist unabhängig davon auf max. 10 Kanäle je Kunde limitiert.
5.3 Notrufe über die Rufnummern 110 und 112 sind möglich und werden unter Verwendung der vom Kunden angegebenen Adresse an die zuständige Rettungsleitstelle weitergeleitet. Wird der Anschluss über einen Remote-Zugang (bzw. nomadisch unter einem anderen Zugangsanschluss) genutzt, ist eine korrekte Zuordnung zu der Adresse aus technischen Gründen unmöglich. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ein IP-Internetanschluss bei Stromausfall nicht funktioniert und damit auch kein Notruf möglich ist.
5.4 Die Erreichbarkeit von Telekommunikationsgestützten Diensten (Mehrwertdiensten) ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Die Herstellung von Verbindungen zu geografischen Einwahlnummern für den Zugang zum Internet ist ausgeschlossen.
5.5 eGROUP behält sich vor, im Interesse der Kunden zum Schutz vor Missbrauch einzelne Zielrufnummern, Zielrufnummerngruppen oder Zielländer zu sperren, wenn diese erfahrungsgemäß besonders missbrauchsanfällig sind.
5.6 Die Nutzung des Produktes ist für Anschlüsse mit besonderen Anforderungen an Verfügbarkeit und Bedeutung, wie z.B. CallCenter, nur nach vorheriger Abstimmung zulässig.
5.7 Der Kunde hat beim Verbindungsaufbau insbesondere die Regeln zur Nutzung von Rufnummern nach § 120 TKG (oder gesetzlich zwingende Nachfolgebestimmungen) einzuhalten. Nach dem TKG dürfen bestimmte Rufnummern vom Kunden nicht als zusätzlich aufgesetzte Rufnummer beim Verbindungsaufbau übermittelt werden. Dies sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, deutsche Rufnummern für Auskunftsdienste, Kurzwahldienste, Massenverkehrsdienste, Neuartige Dienste oder Premium Dienste sowie ausländische Rufnummern. Der Kunde verpflichtet sich, nicht gegen die Bestimmungen des § 120 TKG zu verstoßen.
6. Administration des Anschlusses und Kundenkonto
6.1 Der Kunde kann über sein für ihn eingerichtetes Kundenkonto seinen Anschluss administrieren und Daten einsehen. Hierzu hat der Kunde einen Berechtigten (Administrator) zu benennen, der über rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht für den Kunden verfügt.
6.2 Das Kundenkonto ist über eine passwort-geschützte https-Webseite zugänglich. In diesem persönlichen Administratorkonto kann der Kunde über die Weboberfläche auf alle Informationen zugreifen (z.B. Rechnung, Guthaben, Einzelverbindungsnachweis) und grundlegende Einstellungen vornehmen.
6.3 Entsprechend der Konfiguration im Administratorkonto besteht die Möglichkeit, Einzelverbindungsnachweise abzurufen. Es wird auf die entsprechenden Regelungen in den AGB bzw. der Datenschutzerklärung verwiesen.
7. Kundenservice
7.1 Erreichbarkeit: Telefonnummer: +4930 65212 4246 E-Mail: info@egroup-technologies.com
7.2 Servicezeiten: Werktags (außer Samstags) von 08 Uhr bis 16 Uhr.
7.3 Verfügbarkeit des Kundenservice: 98 % gemittelt über das Kalenderjahr zu 365 Tagen.
7.4 Störungsmeldungen werden innerhalb von max. 12 Stunden nach Eingang (gerechnet innerhalb der Arbeitszeiten) bearbeitet. Üblicherweise erhält der Kunde innerhalb von 24 Stunden ab Eingang (gerechnet innerhalb der Arbeitszeiten) eine Rückmeldung. Die gesetzlichen Rechte bei Störungen bleiben unberührt.
Stand: 13.03.2026 Version 2026/1